Mehrwertsteueränderung für Speisen vor Ort ab dem 1. Januar 2026

Geändert am Mo, 22 Dez um 10:38 VORMITTAGS

Die deutsche Bundesregierung hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Demnach wird der Mehrwertsteuersatz für alle Speisen, die in Restaurants serviert werden, ab dem 1. Januar 2026 auf 7% gesenkt.


Was ändert sich zum 1. Januar 2026?

Für Speisen, die vor Ort im Restaurant verzehrt werden, sinkt die Mehrwertsteuer von 19% auf 7%.

Damit gilt künftig ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz von 7% für:

  • Speisen zum Verzehr vor Ort,

  • Speisen zum Mitnehmen,

  • gelieferte Speisen.

⚠️ Getränke bleiben weiterhin bei 19% Mehrwertsteuer.


Dieser Artikel erklärt, welche Anpassungen Sie im Flatpay-Kundenportal vornehmen müssen, um regelkonform zu bleiben und die korrekte Mehrwertsteuer anzuwenden.


Sie müssen Änderungen im Portal vornehmen, wenn:

  • Sie Speisen verkaufen, die vor Ort verzehrt werden und derzeit mit 19% Mehrwertsteuer hinterlegt sind.

  • Sie unsere Dine-in-/Take-away-Funktion nutzen.


So aktualisieren Sie die Mehrwertsteuer im Flatpay-Portal

Sie können die Mehrwertsteuer entweder pro Artikel oder nach Kategorie anpassen.

  • Gehen Sie zu POS → Produkte

  • Öffnen Sie einen relevanten Artikel von Speisen

  • Ändern Sie die Mehrwertsteuer von 19% → 7%

  • Klicken Sie auf Speichern

  • Wiederholen Sie dies für weitere Speisen

⚠️ Nachdem Sie Änderungen vorgenommen haben, aktualisieren Sie bitte das Kassensystem, indem Sie auf dem Tablet zu Einstellungen gehen. So stellen Sie sicher, dass die Änderungen sofort wirksam werden.


Mehrwertsteuer für einzelne Speisen ändern

  1. Gehen Sie zu POS → Produkte
  2. Öffnen Sie einen relevanten Artikel
  3. Ändern Sie die Mehrwertsteuer von 19 % → 7 %
  4. Klicken Sie auf Speichern
  5. Wiederholen Sie dies für weitere Artikel


Mehrwertsteuer für eine gesamte Kategorie ändern

(empfohlen für reine Speisenkategorien)

  1. Gehen Sie zu POS → Kategorien

  2. Wählen Sie eine Kategorie, die ausschließlich Speisen enthält

  3. Ändern Sie die Mehrwertsteuer von 19% → 7%

  4. Klicken Sie auf Speichern und bestätigen Sie, dass die Änderung auf alle Artikel der Kategorie angewendet wird

  5. Nutzen Sie diese Option, wenn:

    • Sie Speisen bereits in reinen Speisenkategorien gruppieren (z. B. „Gerichte“, „Speisen“, „Küche“).


Wichtige Prüfungen (vermeiden Sie typische Fehler)

  • Ändern Sie nicht die Mehrwertsteuer für Getränke: Bier, Wein, Softdrinks, Wasser usw. bleiben bei 19%.
  • Wenn eine Kategorie sowohl Speisen als auch Getränke enthält, aktualisieren Sie nicht die gesamte Kategorie. Passen Sie stattdessen einzelne Artikel an oder trennen Sie Ihre Kategorien.

  • Führen Sie nach der Änderung einen kurzen Testverkauf durch (sofern in Ihrem Ablauf möglich) oder prüfen Sie einen Beleg, um sicherzustellen, dass die Mehrwertsteuer korrekt angezeigt wird.


Benötigen Sie Unterstützung?

Wenn Sie unsicher sind, welche Artikel oder Kategorien auf 7% gesetzt werden sollten, oder Hilfe bei der Überprüfung Ihrer Einstellungen benötigen, wenden Sie sich bitte an den Flatpay Support.

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